Zur Anliegerversammlung der Straßen „Am Pulverberg“/“Am Kurpark“ 20. Dezember 2016 Am heutigen Tag fand eine Anliegerversammlung statt, um den geplanten grundhaften Ausbau erneut vorzustellen. Ab morgen sollen die Anlieger Schreiben erhalten, in denen Sie zum Ausbau verbindlich befragt werden. Es stehen jeweils zwei Ausbauvarianten und zwei Qualitäten (Asphalt und Betonstein) zur Wahl. Hintergrund war das unbefriedigende Ergebnis des ersten Veranstaltung, die offiziell nur der Information dienen sollte, aber mit einer Art Abstimmung zu Ende ging. Dieses Meinungsbild lässt jedoch keinen Rückschluss darüber zu, ob es tatsächlich die Mehrheitsmeinung der Anlieger darstellt. Aus diesem Grund hat der zuständige Ortsentwicklungsausschuss noch einmal eine formelle Befragung der Anlieger gefordert. Bevor die Unterlagen in den Briefkästen landen, sollten in einer Infomationsveranstaltung noch einmal die Optionen dargestellt werden. In beiden Straßen gibt es zwei Ausbauvarianten: In der Straße „Am Pulverberg“ 4,75m mit und ohne Gehweg, „“Am Kurpark 4,75m und 4m. Die Variante mit Gehweg bzw. die breite Straße stellen die Vorzugsvarainte des Planers bzw. der Gemeinde dar, ohne Gehweg und die schmalere Straße sind die Minimalvariante, die man aus Sicht der Verkehrsicherheit gerade noch akzeptieren könnte. Asphalt ist gegenüber Betonstein etwas günstiger und leiser als Betonstein, animiert jedoch – so die gefüllte Meinung nicht weniger – zu schnellerem Fahren. Außerdem lässt sich ein Betonsteinpflaster bei Reperaturmaßnahmen aufnehmen und wiederverlegen. Als Mitglied des Ortsentwicklungsausschuss habe ich noch einmal für die Vorzugsvariante geworben, da sie aus meiner Sicht den besseren Schutz für den unmotorisierten Verkehr (Fußgänger, Radfahrer) darstellt. Für etwas Verägerung sorgte, dass die Gemeinde nicht schlüssig erklären konnte, weshalb die Beitragssätze in der Straße „Am Kurpark“ trotz geringerer Ausbaubreite bzw. ohne Gehweg höher sind als in der Straße „Am Pulverberg“. Ein Versuch dazu von meiner Seite: Die tatsächlichen Ausbaukosten sind natürlich in der Straße höher, in der ein höherer Ausbaustand hergestellt wird, also im konkreten Fall „Am Pulverberg“. Allerdings sind die summierten Grundstücksflächen bzw. der Nutzungsgrad in dieser auch Straße höher, weshalb auch der Teiler größer ist. Im konkreter Fall führt dies dazu, dass die Straße „Am Kurpark“ pro m² Beitragspflichtiger Grundstücksgröße höher ist. Dies mag man nun gerecht finden oder nicht, entspricht aber geltendem Gesetz. Ich hätte mir zum Abschluss der Präsentation eine Information gewünscht, dass es sich nur um geschätzte Kosten handelt. Je nach Ausschreibungsergebnis kann der tatsächliche Betrag niedriger oder auch höher liegen.