Zeuthener Winkel: Schwierige Situation – Straße wird dennoch gebaut 6. September 2017 Einwohner des Zeuthener Winkels fühlen sich manchmal als 5.Rad am Wagen der Gemeinde Zeuthen: Es gibt keinen direkten Bauanschluss an das Hauptgebiet und noch nicht einmal eine ordentlich gewidmete Straße, die dorthin führt. Außerdem würden die umliegenden Grünflächen nicht in dem Zustand sein, wie sie es laut Bebauungsplan und den dort gemachten Grünfestsetzungen sein sollten. Nach Rückfragen bzw. Äußerungen der Verwaltung im Ortsentwicklungsausschuss stellt sich die Situation wie folgt dar. Mit dem Projektentwicklungstrräger des Zeuthener Winkels – der VEWA – wurde ein Entwicklungs- und Erschließungsvertrag geschlossen, der entsprechend des Umsetzungsfortschrittes – der Zeuthener Winkel wurde in drei Baugebiete unterteilt – Maßnahmen und Kostenbeteiligungen seitens der VEWA bedeutet hat bzw. hätte – denn bevor der 3.Bauabschnitt realisert werden konnte, musste die VEWA Insolvenz anmelden. Siehe hierzu http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Streit-um-Investoren-Forderung Zu den bislang nicht realierten Maßnahmen gehört die ordentliche Zufahrtsstraße Richtung Zeuthen. Die Baustraße, die von Fahrzeugen offiziell nicht befahren werden darf, entspricht in Aufbau und Gestaltung nicht den baulichen Anforderungen einer Straße. Dies betrifft vor allem einen seperaten Geh-/Radweg und – aufgrund der direkt angrenzenden Bahntrasse – einen Blendschutz. Ursprünglich war geplant, die Zufahrtsstraße quer über den südlichen Zeuthener Winkel verlaufen zu lassen. Da aber keine Einigung mit den Grundstückseigentümern erzielt werden konnte, entschied man sich, die Baustraße auszubauen. Bis zuletzt erhoffte die Gemeinde, dass ein Rechtsnachfolger der VEWA hierfür einen Kostenanteil übernehmen würde. Da es wohl noch immer keinen Nachfolger gibt, der den dritten Bauabschnitt realisiert und ohnehin die Frage steht, ob dieser in die VEWA-Verträge einsteigen wird oder muss, hat sich die Gemeindeverwaltung entschlossen, den Gemeindevertretern einen zeitnahen Ausbau der Zufahrtsstraße vorzuschlagen – auch wenn dann der Kostenannteil der Gemeinde deutlich höher wird. Um die Widmung als Durchfahrtsstaße möglichst zeitnah zu realiseren, schlägt die Verwaltung zunächst vor, den Geh- und Radweg sowie den Blendschutz zu bauen. Dies könnte schon im nächsten Jahr erfolgen, wenn die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die dafür notwendige Grundfläche wurde bereits erworben. Anschließend ist die Widmung (Öffnung) der Straße möglich. Der Ausbau der Fahrbahn selbst könnte danach folgen, wobei die Fahrbahnbreite bei den 5,5m der Baustraße bleibt. Diese Breite würde auch einen Buslinienverkehr möglich machen (auch wenn dieser derzeit nicht geplant ist). Im Ortentwicklungsausschuss signalisierten die Gemeindevertreter zum Verwaltung-Vorschlag ihre Zustimmung. Während in den Entwicklungs- und Erschließungsverträgen Übergabezeitpunkte der Verkehrsanlagen vom Projektträger auf die Gemeinde klar definiert wurden, wurde bei den Grünflächen (mit den Ausgleichsmaßnahmen) kein Termine vereinbart. Insofern wäre eigentlich der Investor verpflichtet, die mit den Ausgleichsmaßnahmen verbundenen Pflegemaßnahmen (wie die Mahd der Langgraswiesen) auf seinen Grundstücken dauerhaft durchzuführen. Üblicher Weise wird allerdings auch bei Grünanlagen ein Übergang von Flächen an die Gemeinde vereinbart. Die Verwaltung strebt daher im Zuge der Verhandlung mit einem neuen Investor eine Klärung an. Solange dies nicht geschehen ist, kann die Gemeinde jedoch nicht auf eigene Faust (und Kosten) im Fremdbesitz befindliche Flächen mähen (lassen). Ich hoffe, dass mit diesen Ausführungen deutlich wird, dass uns die Bürger im Zeuthener Winkel genauso wichtig sind wie alle anderen auch. Es ist jedoch verständlich, wenn die Verwaltung versucht Kosten für die Allgemeineheit abzuwenden, wenn es hierzu die berechtigte Hoffnung gibt. PS. Dies ist keine rechtverbindliche Auskunft, sondern nur eine vereinfachte Wiedergabe von mündlichen Aussagen.