Bericht aus der Wildauer Stadtversammlung: Januar & Februar 2025

Auch in 2025 arbeiten wir weiter für ein lebenswertes Wildau. Wir berichten wieder aus der Stadtverordnetenversammlung…

Gymnasium für Wildau / gymnasiale Oberstufe

Mit knapper Mehrheit wurde beschlossen, einen Bebauungsplan für den Bau weiterführender Schulen in Wildau aufzustellen – eine Entscheidung, die wir ausdrücklich unterstützen. Ausschlaggebende Argumente dafür sind aus bündnisgrüner Sicht die hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, die den Schulweg für viele Schüler erleichtert, sowie die vielversprechenden Kooperationsmöglichkeiten mit der Technischen Hochschule Wildau. Diese Nähe eröffnet zahlreiche Chancen für eine enge Zusammenarbeit, sei es durch praxisnahe Projekte, wissenschaftliche Förderung oder eine stärkere Verzahnung von Schule und Hochschule. Wir sehen darin eine wertvolle Investition in die Zukunft der Bildung in unserer Region. Nun liegt es am Landkreis und insbesondere am Landrat Herrn Herzberger, zu entscheiden, ob und wie in der Schwartzkopff-Siedlung, eine solche weiterführende Schule final gebaut wird.

Gerechte Regeln für alle: Stellplatzablösung abgelehnt

Der Antrag der Bonava Deutschland GmbH zur Ablösung von 105 Stellplätzen für das Wohnbauprojekt in der Fichtestraße 115–127 wurde nicht genehmigt. Wir haben diesen Antrag selbstverständlich abgelehnt, weil für die vorgesehenen 144 Wohneinheiten gemäß geltender Stellplatzsatzung 204 Stellplätze nachzuweisen sind. Außerdem befindet sich das Grundstück direkt an einem für Wildau wichtigen Schulweg, und unsere Recherchen haben ergeben, dass im Wohngebiet Röthegrund bereits ein sehr hoher Parkdruck herrscht, der in den letzten Jahren weiter zugenommen hat.

Bündnis 90/Die Grünen sind nicht pauschal gegen wirtschaftliche Entwicklung in Wildau, jedoch müssen alle Immobilienentwickler nach den gleichen Spielregeln handeln und sich an die geltenden Vorgaben halten. Der Schutz nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Schüler*innen, hat für uns selbstverständlich oberste Priorität.

Festsetzung Hebesatz für die Grundsteuer

Im Zuge der Grundsteuerreform wurde der Hebesatz für die Grundsteuer neu festgelegt. Eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von derzeit 385 v. H. auf den Orientierungshebesatz von 320 v. H. hätte keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt, da die Aufkommensneutralität gewahrt bliebe und die Gesamteinnahmen auf dem Niveau von 2024 verbleiben würden.

Wir haben jedoch einer Senkung des Hebesatzes auf 295 v. H., also 25 v. H. unter dem Orientierungshebesatz, zugestimmt, was zu Mindereinnahmen von rund 200.000 EUR führen wird. Diese Reduzierung wird jedoch dazu beitragen, die durch die Reform bedingte Belastungsverschiebung von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu privaten Wohngrundstücken teilweise auszugleichen.

Außerdem haben wir den Antrag der SPD-Fraktion unterstützt, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, zu prüfen, inwieweit die Stadt Wildau über den Städte- und Gemeindebund sowie durch direkte Kontakte zum Land Brandenburg darauf hinwirken kann, dass Kommunen die Möglichkeit erhalten, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen.

Neubesetzung im Hauptausschuss

Durch das Mandatsende von Herrn Kleinwächter (AfD) wurde ein Sitz im Hauptausschuss frei. Dieser wurde nun mit Simon Devos besetzt, der für unsere Fraktion CDU/GfW/Grüne in das Gremium bestellt wurde.

Autor: Simon Devos