Welche Chancen bestehen noch, die Tankstelle zu verhindern? 5. März 2014 Auf der gestrigen Veranstaltung der Bürgerinitiative i. G. „Tanke, nein Danke“ wurden verschiedene Ideen und Möglichkeiten diskutiert, wie die Tankstelle vielleicht doch noch zu verhindern ist (ich möchte an dieser Stelle nicht alle wiedergeben). Die direkten Eingriffmöglichkeiten der Gemeindevertretung in das Baugenehmigungsverfahren sind nicht mehr bzw. sehr beschränkt gegeben. Allerdings gibt es eine Reihe von anderen Möglichkeiten, die die Gemeindevertreter in Erwägung ziehen können um eine derartige Investition an diesem Standort wenig attraktiv werden zu lassen. Natürlich sollte die Gemeinde alle potentiellen Investoren frühzeitig darüber informieren, dass derartige Bemühungen bestehen. Im Detail könnte man sich folgende Initiativen vorstellen: Gestaltungssatzung (Ziel: Wahrung des Ortsbildes; etwa durch Minimierung der Lichtverschmutzung durch Verbot von beleuchteten/angestrahlten Bauten/Flächen zwischen 22-6h im Ortszentrum) Werbesatzung (Ziel: Wahrung des Ortsbildes; etwa durch Größenbegrenzung von Firmen- und Werbeschildern, Verbot von beleuchteter Reklame und Blinkelemente, Verbot von Preisinformationstafeln mit eine Größe von XXm² und einer Hohe von Xm, keine Bildschirme außerhalb von Gebäuden,…) Der Verbot des Alkoholverkaufs an Kiosken und Tankstellen nach 22h in neuralgischen Bereichen (z.B. 500m Umkreis vom S-Bahnhof Zeuthen) wäre in diesem Sinne ebenso sinnvoll, kann aber nicht durch eine kommunale Satzung beschlossen werden. Zeuthen könnte jedoch dazu eine Initiative im Land anstoßen (die Bundesländer können entsprechende rechtliche Reglungen treffen, etwa so wie es heute schon Baden-Württemberg macht)