Gemeindevertreter*innen ringen um den Haushalt 10. November 2024 In ganz Brandenburg sind zahllose Gemeindevertreter*innen intensiv mit der Erarbeitung, Verabschiedung und Veröffentlichung der Haushalte für das Jahr 2025 beschäftigt, das gilt auch für die Schulzendorfer Gemeindevetreter*innen. In Schulzendorf ist diese ohnehin schon große Aufgabe schwieriger als in anderen Kommunen, denn vier Fraktionen in der Gemeindevertretung hatten erklärt, trotz umfangreicher Vorarbeiten keinen Haushalt verabschieden zu wollen. Ob sie dabei bleiben, ist noch offen. Bei der Sitzung der Schulzendorf Gemeindevertretung am 6. November 2024 zeigte sich in Sachen Haushalt ein schmaler Silberstreif am Horizont. Man lehnte den Haushalt nicht – wie zunächst befürchtet – ab und drängte die Gemeinde eine vorläufige Haushaltsführung, sondern beschloss, die Entscheidung über den Haushalt unser Gemeinde und damit ihre Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde auf den 19. November zu vertagen. Warum ist es wichtig, dass der Haushalt vor dem 1. Dezember 2024 kommt?Am 1. Dezember 2024 tritt eine tiefgreifende Änderung der Brandenburger Kommunalverfassung in Kraft. Demnach kann nach diesem Zeitpunkt ein Haushalt nur verabschiedet werden, wenn der vorvorletzte Jahresabschluss abgeschlossen ist. Um nach dem 1. Dezember 2024 einen Haushalt verabschieden zu können, ist es also notwenig, dass der Jahresabschluss 2022 beschlossen ist und der von 2023 dem Rechnungsprüfungsamt vorliegt. Der letzte Jahresabschluss in Schulzendorf ist im Mai 2023 für das Jahr 2020 beschlossen worden. Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist hochkomplexe Angelegenheit, die jeweils mehrere Monate dauern wird. Bei mindestens zwei offenen Jahresabschlüssen wäre mit einer Verabschiedung des Haushaltes allerfrühestens gegen Ende des kommenden Jahres zu rechnen. In einer vorläufigen Haushaltsführung, die der Gemeinde weiterhin droht, wenn es nicht gelingt, einen Haushalt vor dem 1. Dezember 2024 zu beschließen und zu veröffentlichen, kann eine Gemeinde nur die Zahlungen leisten, zu denen sie verpflichtet ist, z.B. aufgrund eines Gesetzes. Freiwillige Leistungen der Gemeinde, z.B. im Kulturleben, sind in Zeiten einer vorläufigen Haushaltsführung nicht möglich. Die vorherigen Gemeindevertretungen haben die Gemeinde immer wieder gemahnt und aufgefordert, die notwendigen Jahresabschlüsse vorzulegen, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde nicht zu bedrohen. Gleichwohl verhallten diese Aufforderungen ohne große Wirkung. Es wird vielmehr immer klarer, dass die Gemeindeverwaltung es versäumt hat, diese wichtigen Aufgaben zu erledigen, obwohl sie wusste, wie wichtig diese Aufgabe ist. Und sie hat es auch versäumt, die Gemeindevertreter*innen aus eigenem Antrieb über diese besonders wichtige und weitreichende Änderung der Kommunalverfassung zu informieren. Im Sommer 2024 wurde der Handlungsbedarf in der Gemeindevertretung erkannt. Bei einem Arbeitsgespräch am 30. Oktober 2024, dem zahlreiche Gespräche vorangegangen waren, teilten die Fraktionen von AfD, CDU/FDP, Bürgerbündnis und Gemeinsam für Schulzendorf mit, den Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/26 nicht bei der für den 6. November 2024 vorrangig zu diesem Zweck anberaumten Sondersitzung der Gemeindevertretung verabschieden zu wollen und damit Schulzendorf in eine längere vorläufige Haushaltsführung zu drängen. Diese Ankündigung kam für die übrigen Fraktionen überraschend, denn in zuvor geführten Gesprächen schien es so, dass eine grundsätzliche Einigkeit zur Verabschiedung des Haushaltes bestanden habe. Es schien nicht mehr darum zu gehen, ob ein Haushalt komme, sondern wie er auszusehen habe. In der Sitzung am 6. November 2024 wurde deutlich, dass entgegen ihren Ankündigungen die Fraktionen AfD,CDU/FDP, Bürgerbündnis und Gemeinsam für Schulzendorf zur Erleichterung der anderen Fraktionen nun doch in eine weitere Diskussion einsteigen könnten. Ob es gelingt, bis zu der erneuten Sitzung am 19. November 2024 einen Konsens in der Gemeindevertretung zu erreichen, wird sich erst noch zeigen müssen. Wir werden uns mit voller Kraft dafür einsetzen.