Kita-Gebührensatzung: Eine 2.Variante? 8. März 2013 Heute Nachmittag erreichte die Gemeindevertreter aus dem Sozialausschuss folgende E-Mail des stellv. Amtsleiter für Kinder, Schule, Soziales und Vereine, Herr Sündermann: Sehr geehrte Mitglieder des SBKA, durch die Ausschussvorsitzende Frau Tetzlaff wurde ich heute auf die Gebührentabellen des Satzungsentwurfs hingewiesen. Die Tabellen weisen die Monatsbeiträge pro Kind bei zwei unterhaltsberechtigten, bei drei unterhaltsberechtigten Kindern, bei vier unterhaltsberechtigten Kindern aus. Bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern reduziert sich der Monatsbetrag um 13%, bei den anderen Kindern um 17% bzw. um 20%. Eine ursprüngliche Überlegung ging nun davon aus, dass der Nachlass pro Kind 13%, 17% bzw. 20% betragen sollte. Damit würden sich die Beiträge wie folgt ergeben: bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern wäre demnach ein Nachlass von 2x 13% angesetzt. Die Ermäßigung beträgt somit 26%. Bei drei unterhaltsberechtigten Kindern ergebe dies einen Nachlass von 3x 17% also Nachlass 51%, und bei vier Kindern würde der Nachlass 4x 20% , also insgesamt 80% betragen. Als Anlage sende ich Ihnen daher diese Variante zum Vergleich mit dem bisherigen Entwurf und zur weiteren Entscheidung. Diese „2. Variante“ wäre auf alle Fälle für kinderreiche Familien deutlich besser. Sollte sie eine Mehrheit finden, wäre dies zugleich ein Kuriosum – zur Erinnerung: Bis von ca. 2 Jahren existierte eine Satzung, in der folgende Regelung galt: 1 Kind 100%, 2 Kinder 2×50% (in der Summe 100%), 3 Kinder 3×25% (Summe also 75%), 4 Kinder 4×25% (Summe also 100%). Wir fragten beim Beschluss dieser Satzung damals, warum in Zeuthen die 3-Kinder-Familie präferiert wird, aber keiner verstand es oder wollte es verstehen. Ein paar Jahre (!) später stellte man fest: Das war ein „Fehler“. Deshalb wurde die Satzung „korrigiert“: 1 Kind 100%, 2 Kinder 1×100%+1×50% (in der Summe 150%), 3 Kinder 1×100%+1×50%+1×25% (Summe also 175%), 4 Kinder 1×100%+1×50%+2×25%(Summe also 200%). Nach diesem Vorschlag wären wir bei einem Kind bei 100%, bei 2 Kindern bei 148% (Berechnung 100%-(2*13%)*2), bei 3 Kindern bei 147% (Berechnung 100%-(3*17%)*3) und bei 4 Kindern bei 80% (Berechnung 100%-(4*20%)*4). Insofern würde die Formulierung aus der MAZ („Familien WEITER entlasten“) doch stimmen. Abwarten.