Neue Kitabeitragssatzung mit Härten für höhere Einkommensgruppen 24. November 2018 Im Dezember soll nach langer Diskussion die neue Kitabeitragssatzung in der Gemeindevertretung verabschiedet werden. Einerseits stellt die Satzung mehr Gerechtigkeit her, da größere Einkommen noch stärker als bisher belastet werden. Für viele Eltern wird dies zusätzliche Ausgaben bedeuten – zum Teil sogar deutlich mehr. Link zu den Gebührentabellen (Entwurf) Die Steigerungen resultieren aus Betriebskostensteigerungen (vor allem gestiegene Tariflöhne) – die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2013! Zukünftig sind zudem alle Mahlzeiten (auch Frühstück und Vesper) Bestandteil der Kita-Gebühren. Damit es zu keinen zu extremen Kostensteigerungen kommt, werden die umlagefähigen Mehrkosten nur zu 40% den Eltern in Rechnung gestellt (60% trägt die Gemeinde). Der Gebührenanteil der Eltern soll nach der Prognose leicht sinken – ob es wirklich so kommt, wird sich 2019 zeigen. Eine weitere „Kostenbremse“, ein zusätzlicher Nachlass von 20% bei höheren Gebührenstufen, wurde vom Landkreis (Aufsichtsbehörde) geprüft und abgelehnt, da dieser nicht dem Gleichheitsgrundsatz entspricht (nur eine Beitragsreduzierung über alle Stufen ist möglich). Die Festlegung der neuen Kitagebühren ist nicht ohne „politischen Sprengstoff“. Einerseits wollen wir die Eltern so wenig wie möglich belasten, andererseits verursachen die Kitas für die Gemeinde erhebliche Kosten, die sie nur teilweise vom Landkreis und Land ersetzt bekommt. Diese Kosten kann die Gemeinde auch nicht aus anderen Einnahmen alleine schultern. Die Reformierung der Kitabeitragssatzung führt zu einer starken Veränderung der Einkommensstufen. Bisher war die höchste Einkommensstufe 3835 Euro und mehr (netto, beide Elternteile zusammen). Da diese Stufe verhältnismäßig niedrig war, lag der Anteil in dieser Beitragsklasse zuletzt bei 53%. Die höchste Einkommensstufe hat zudem den Vorteil, dass man hier sein Einkommen nicht offen legen muss. Dies soll auch dazu geführt haben, dass Eltern, deren Einkommen unter der bisherigen, „relativ“ niedriegen Grenze lag, freiwillig den höchsten Beitrag gezahlt haben, um keinen regelmäßigen Einblick in ihre Finanzlage geben zu müssen. Mit einer neuen Höchstgrenze von 6122 Euro (Achtung, neue Berechnung: bereinigtes Einkommen ist nicht ganz identisch mit dem bisherigen Netto-Einkommen) und neuen Einkommens-Abstufungen fällt es der Gemeinde zunächst schwerer zu kalkulieren. Erst nach einigen Monaten wird deutlich werden, wie die Verteilung der Beitragsstufen und damit auch die Entwicklung der Beitragseinnahmen sein werden. Angesichts dieser Situation scheint es aus haushalterischer Sicht angebracht zu sein, zunächst auf eine weitere Beitragsreduktion für alle Beitragsstufen zu verzichten. Im Falle von deutlich über der Kalkulation liegenden Einnahmen (etwa 1,3 Mio Euro) sollte jedoch zeitnah eine Reduktion der Elternbeiträge angestrebt werden.