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In der Bildmitte im Gespräch: Herr Röver und Herr Mieritz. |
Am Donnerstag, den 31.1.2019, fand auf meinen Wunsch eine
gemeinsame Ortsbegehung statt. Anwesend waren Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde
(=UNB; Herr Röver, Herr Rupprecht und Frau Jung), der Forstwirtschaft (Herr
Ness, Frau Wachtel und Herr Parsiegla) und dem Örtlichen Wegewart, Herr Miekley.
Herr Mieritz vertrat sowohl den NABU als auch den Zeuthener Baum- und
Naturschutzbeirat. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde wies Herr Ness daraufhin,
dass die Landesforstbehörde mehrere größere Flurstücke eigentumsrechtlich
übergeben bekommen hat. Zugleich wäre die Forstbehörde bereit, die Flächen
naturschutzfachlich weiter zu entwickeln, sofern dies für sie ohne zusätzlichen
Kostenaufwand möglich wäre. Bislang habe man die ihnen zugeordneten Flächen weitgehend
unangetastet gelassen – mit Ausnahme zwingend notwendiger
Verkehrssicherungsmaßnahmen.
sei noch einmal ein Blick in die geltende Schutzgebietsverordnung notwendig.
Herr Röver schrieb hierzu in einer Mail zusammenfassend:
„Mit der
Unterschutzstellung des NSG am 09. Juni 1995 ist per Verordnung der Schutzzweck
definiert. Im Rahmen der Unterschutzstellung ist das Gebiet bezogen auf
Schutzgüter (Boden, Hydrologie, Klima, Flora) untersucht und der Gebietszustand
beschrieben worden. […] Vorrang hat demnach die Sicherung der
Wasserverhältnisse insbesondere der Gewässer u.a. für Amphibien und
Reptilien. Darüber hinaus spielt auch die Offenhaltung von Feuchtwiesen,
Staudenfluren und Trockenrasengesellschaften eine Rolle.“
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Die Freiflächen verbuschen zunehmend. Langfristig drohen sie ganz verloren zu gehen, wenn nicht gehandelt wird. |
und Trockenrasengesellschaften ist derzeit nur unzureichend gegeben. Durch die
Ausbreitung von Sträuchern und Bäumen (z.B. Spätblühende Traubenkirsche und
Robinie, aber auch einheimische Gehölze) sind die Freiflächen immer kleiner
geworden, an manchen Stellen sogar schon verloren gegangen. Selbst mit entsprechenden
Landschaftspflegemaßnahmen scheinen einige Feuchtwiesen nicht mehr mit
vertretbarem Aufwand rückholbar.
Herr Mieritz bestätigte, dass die vom NABU durchgeführten Maßnahmen auf einer
Teilfläche wohl zukünftig nicht mehr realisierbar sind. Somit war allen Beteiligten
schon nach wenigen Minuten bewusst, dass hier Handlungsdruck besteht.
Die Untere Naturschutzbehörde und die Forstverwaltung schlugen vor, ein Konzept
zu erarbeiten, welche Fläche zukünftig noch Offenland bleiben kann. Danach
sollen Maßnahmen festgelegt werden, etwa die 1-2 Mahd der Flächen. Aufgrund der
teils schon starken Verbuschung müssen dafür aber zunächst etliche Gehölze
gerodet werden.
ins Spiel gebracht. Allerdings lohnen sich die Flächen nicht für eine kommerzielle
Schäferei. Anders würde es vielleicht aussehen, wenn sich Anwohner aus der
Umgebung zusammenschließen und die Schafe ehrenamtlich betreuen würde
Herr Parsiegla
verwies auf den Landschaftspflegeverband, der diese Maßnahmen ausführen könnte.
Voraussetzung ist jedoch, dass die langfristige Finanzierung geklärt sei. Hier ist
neben der UNB auch die Gemeinde gefordert. Für die Wiederherstellung der
Freiflächen wurde die Beantragung von Ausgleichsmitteln (z.B. aus dem „Flughafen-Fond“)
ins Spiel gebracht.
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Die Schneise war notwendig, um Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen. |
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dass das hier entstandene Gebüsch aus Weiden und Haselnusssträuchern (die für
das gesamte Gebiet typisch sind) ebenso einen hohen ökologischen Wert hat, z.B.
als Rückzugsraum für Tiere. Eine breite Schneise, die dort ebenfalls zu beobachten
ist, war das Ergebnis einer notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahme zu einem
Privatgrundstück hin. Zu diesem gab keine andere Zuwegung für Fahrzeuge; ein
manueller Rückschnitt war wiederum zu gefährlich für die Forstwirte.
entfernt Herr Miekley aufmerksam: Hinweistafeln, die über die hier befindliche Natur
informieren, sind seit mehreren Jahren verschwunden. „Neue Info- und Lehrtafeln
wurden von mir zusammen mit der UNB ausgewählt und liegen bereits seit 1,5
Jahren bereit, wurden aber bislang noch nicht von der Gemeinde angebracht.“
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Trauriges Bild: Neue Infotafeln sind längst vorhanden, wurden aber noch nicht angebracht. |
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noch, sind aber durch Schmierereien ein Schandfleck. Wenn die Gemeinde die
Tafeln nicht zeitnah anbringt, werden wir die Ständer entfernen lassen“ machte Herr
Parsiegla deutlich. Auch Bänke sind in einem bedauerlichen Zustand – hier scheint
es aber aufgrund der Verkehrssicherungspflichten besser zu sein, die Bänke zu
entfernen, ergänzte Parsiegla. „Oder die Gemeinde müsste dies Pflichten übernehmen.“
Das Thema Verkehrssicherheit ist ein Reizwort. Die Rechtsprechung hat dazu
geführt dass Eigentümer dafür sorgen müssen, dass Benutzer unbeschadet bleiben.
Vor allem bei alte Gehölzen bedeutet dies regelmäßig Kontrollen und
Pflegemaßnahmen – und die Kosten.
bei Wanderwegen im Wald stark eingeschränkt sind: „Jeder, der bei Sturm
wandert, muss das damit verbundene Risiko selbst tragen.“
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Das Wohngebiet Hochland wird zukünftig in den Höllengrund entwässert. Die Baumaßnahme wirkt massiv. Der breite Weg wird aber bald zurückgebaut. |
von Niederschlagswässern aus dem Hochland wurde begutachtet. Während die
Naturschutzbehörde erklärte, dass die Maßnahme mit ihnen abgestimmt sei und für
den Wasserhaushalt des Naturschutzgebietes sogar förderlich sei, verdeutlichte
die Forstbehörde, hier als mittelbar betroffener Flächeneigentümer zukünftig
intensiver beteiligt werden zu wollen.
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Der alte Rodelhang könnte bald wieder nutzbar werden – der Schnee muss aber von alleine fallen. |
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des ehemaligen Rodelhangs aufmerksam, der diese Nutzung heute fast unmöglich
macht. Auch hier soll wohlwollend geprüft werden, wie diese Fläche wieder in
eine Freifläche verwandelt werden kann. „Eine auf wenige Wochen im Jahr
begrenzte Rodelnutzung stelle keine schädliche Wirkung auf das Gebiet dar –
solange keine Schneekanonen aufgestellt werden“ wurde am Rande gescherzt.