Kommunalen Baumbestand nachhaltig erhalten 14. August 202021. April 2024 Gerade in Tagen wie diesen (extrem heiß und schwül) wissen wir die Bäume in Eichwalde als Schattenspender zu schätzen. Leider werden längs nicht für alle Bäume, die gefällt werden müssen, Ersatzpflanzungen vorgesehen. Dies ist dann der Fall, wenn die Bäume abgestorben sind, ihre Fällung durch Naturereignisse erforderlich wurde, oder ihr Stammdurchmesser kleiner als ein Grenzwert ist. Letzteres ist vor allem dann schmerzhaft, wenn es sich um eine Nachpflanzung handelt, die älter als 3 Jahre ist (nur bei Absterben innerhalb der ersten 3 Jahre, muss diese ersetzt werden) – denn so geht der Ersatz für einen großen Baum verloren. Die Fraktion B90 / Grüne bringt in die nächste Ausschussrunde einen Antrag ein, der in diesem Punkt die Gemeinde verpflichtet, mit gutem Beispiel voranzugehen und auch in den o. g. Fällen, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dieser Antrag bezieht sich ausschließlich auf den kommunalen Baumbestand! Bäume in Privatbesitz (also in privaten Gärten) sind davon nicht betroffen.