Kita- und Hortgebühren: Starker Anstieg befürchtet. Grüne wollen gerechteres Modell 17. Dezember 2022 Während der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Familie (kurz „Sozialausschuss“) wurde ein erster Entwurf der Verwaltung zur Neufassung der Kita- und Hortgebühren vorgelegt. Auf Basis der aktuellen Werte – und erstmals auch mit Prognose von Kostensteigerungen in den Jahren 2023 und 2024 – wurde Platzkosten entsprechend der Betreuungsformen Krippe, Kindergarten und Hort ermittelt. Daraus ableitend wurden entsprechend des bekannten Verteilungsschlüssels und der bisherigen Gehaltsgruppen neu berechnet. Auszug Begründungstext in der Informationsvorlage. (Quelle: Gemeinde Zeuthen) Angesichts der stark gestiegenen Kosten und einer nur sehr begrenzten Übernahme der Kosten durch den Landkreis bzw. das Land würde dies für die meisten Eltern zu stark ansteigende Gebühren führen. Vor allem in den oberen Einkommensgruppen ist nach diesen Tabellen ein Anstieg um bis zu 39% vorgesehen. Der absolute Höchstbetrag würde bei einem unterhaltspflichtigen Kind und 55h-Betreuungstunden in der Woche von 439 auf 604 Euro (Krippe) beziehungsweise 365 auf 509 Euro (Kindergarten) steigen. Damit hätte Zeuthen im Vergleich zu den Nachbarkommunen wohl die höchsten Elternbeiträge. Lediglich Eltern, die unter die Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV) fallen, also weniger als 20.000 Euro Jahreseinkommen haben (2023 und 2024 wird diese Grenze befristet durch das sogenannte „Brandenburg-Paket“ auf 35.000 Euro erhöht), bleiben faktisch von den Erhöhung verschont, weil sie Beitragsfrei gestellt werden. Aus Sicht der Zeuthener Grünen ist der Vorschlag der Verwaltung in dieser Form nicht zustimmungsfähig. Einerseits ist trotz Tariferhöhungen und gestiegener Betriebskosten ein scheinbarer Anstieg um 30% bei den Kosten binnen 5 Jahren nicht nachvollziehbar. Auch wirft die Kalkulation diverse Fragen auf (z.B. Weshalb wird bei den Kitakosten mit anderen Betreuungszahlen gerechnet als bei der Ertragsprognose?). Aktuelle Gebührenstaffel nicht mehr zeitgemäß Unabhängig von den tatsächlich kalkulierten Kosten erscheint die derzeitige Staffelung der Einkommensgruppen nicht mehr zeitgemäß. Inzwischen sollen sich laut einer Aussage der Verwaltung mehr als 50% der Eltern in der höchsten Einkommensgruppe 12 befinden. Dies wiederspricht laut RA Dr. Christoph Baum, der eine entsprechende Handreichung („Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge gemäß § 17 KitaG“) für das Land Brandenburg verfasst hat. Dort heißt es auf S.17: Zum anderen ist das Verhältnis der anteiligen Belastung zwischen den verschiedenen Einkommens-gruppen in den Blick zu nehmen. Die Degression bzw. Progression darf mit anderen Worten nicht sosteil verlaufen, dass die jeweils an den Enden der Staffelung liegenden Einkommensgruppen unver-hältnismäßig stark auf Kosten der jeweils anderen Gruppe be– bzw. entlastet werden. Aus Sicht der Grünen-Fraktion ist diese Unverhältnismäßigkeit gegeben, wenn die Einkommensgruppe 12 weiterhin schon bei 6.122 Euro bereinigtem Monatseinkommen beginnt. Ein Ansatz für eine gerechtere Gebührenbemessung könnte ein prozentualer Ansatz sein, wie er unter anderem in Eichwalde genutzt wird (siehe §5(2) Eichwalder Kitasatzung). Auch sollte der maximal mögliche Gebührensatz – also die tatsächlichen Eigenkosten der Gemeinde – auch für extrem hohe Einkommen herangezogen werden. Laut Berechnungen des von der Gemeinde Zeuthen beauftragten Dienstleisters IPM wären dies bei 55h Betreuung in der Krippe 851,50 Euro bzw. 726,69 Euro im Kindergarten. Unter Verwendung des Eichwalder-Prozentansatzes müsste dieser Höchstbetrag allerdings erst ab Einkommen von 21.024 Euro (Krippe) bzw. 22.709 Euro (Kindergarten) gezahlt werden. Die Grünen-Fraktion wird sich in jedem Fall für weiterhin akzeptable Kitagebühren und eine Anpassung der Gebührenstaffel einsetzen. Auch eine rückwirkende Erhöhung von Kitagebühren lehnen wir.