Vorläufige Haushaltsführung – Gemeinde bis auf Weiteres gelähmt 21. November 202422. November 2024 Das Ringen um den Schulzendorfer Haushalt ist vorbei. Verlierer sind die Gemeinde und ihre Bewohner*innen. Nur der Bürgermeister und die Fraktionen der SPD und Die Linke & Bündnis’90 / Die Grünen stimmten für die Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2025 und 2026. Die Mehrheit der Fraktionen CDU/FDP, AfD, Bürgerbündnis und GfS lehnten es nach zahlreichen Gesprächen in den Fraktionen und einer auf zwei Tage verteilten Sitzung der Gemeindevertretung ab, den einzigen Weg in eine gestaltbare Zukunft zu gehen. Die Folge: Die Gemeinde wird bis auf Weiteres in die vorläufige Haushaltsführung gedrängt, in der nur noch die Ausgaben zulässig sind, die unabweisbar sind. Andere Ausgaben gelten als „freiwillig“, z. B. Umbauarbeiten an den Kinderbetreuungseinrichtungen, die Förderung von Kultur und Vereinen, aber auch der Ausbau der Feuerwehr und die Seniorenfahrten. Diese werden nun in der vorläufigen Haushaltsführung nicht mehr möglich sein. Über Jahre haben die Gemeindevertreter*innen darauf gedrängt, den Haushalt zeitnah zu bearbeiten und so dafür zu sorgen, dass die Zukunft der Gemeinde gestaltet werden kann. Und das aus gutem Grund: Am 1. Dezember 2024 tritt eine tiefgreifende Änderung der Brandenburger Kommunalverfassung in Kraft. Demnach kann nach diesem Zeitpunkt ein Haushalt nur verabschiedet werden, wenn der vorvorletzte Jahresabschluss abgeschlossen ist. Um nach dem 1. Dezember 2024 einen Haushalt verabschieden zu können, ist es also notwendig, dass der Jahresabschluss 2022 beschlossen ist und der von 2023 dem Rechnungsprüfungsamt vorliegt. Darauf wurde die Gemeindeverwaltung seit Mai 2024 immer wieder hingewiesen. Die Gemeinde hätte das auch wissen müssen, denn die Gesetzesänderung ist schon seit Jahren bekannt. Der letzte Jahresabschluss in Schulzendorf ist im Mai 2023 für das Jahr 2020 beschlossen worden, in Kürze soll der Jahresabschluss 2021 der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Danach geht es an die noch ausstehenden Jahresabschlüsse. Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist eine hochkomplexe Angelegenheit, die jeweils mehrere Monate dauern wird. Bei mindestens zwei offenen Jahresabschlüssen wäre mit einer Verabschiedung des Haushaltes allerfrühestens gegen Ende des kommenden Jahres zu rechnen. Die Verabschiedung des Doppelhaushaltes hätte der Gemeinde den zeitlichen Freiraum gegeben, die notwendigen Jahresabschlüsse zu erarbeiten und die Haushalte der kommenden Jahre in einem geordneten Verfahren beschließen zu können. Und dabei hätte die Gemeinde auch noch investieren können oder sich um freiwillige Aufgaben kümmern können. Die Gründe, warum die Fraktionen der CDU/FDP, AfD, Bürgerbündnis und GfS den Haushalt ablehnten, sind wenig überzeugend. Den einen war der Haushaltsplan zu umfangreich, andere monierten, ohne die ausstehenden Jahresabschlüsse die finanzielle Situation der Gemeinde nicht richtig einschätzen zu können. Und andere verglichen die Finanzen einer Gemeinde mit denen eines Unternehmens, ignorieren dabei aber, dass an eine Gemeinde wegen der von wahrgenommenen Aufgaben für das Gemeinwesen eben nicht die gleichen Erwartungen gestellt werden können wie an ein Unternehmen. Die überwiegende Mehrheit der erst im Sommer 2024 gewählten Gemeindevertreter*innen hatte sich zur Wahl gestellt, um Verantwortung zu übernehmen und die Geschicke der Gemeinde zum Guten zu wenden. Die Gemeindevertreter*innen, die den Doppelhaushalt haben durchfallen lassen, sind dieser Erwartung und ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. GC