Nach der Ablehnung des Haushaltes 2025 durch CDU/FDP, AfD, Bürgerbündnis und GfS im November 2024 hat sich Schulzendorf in der vorläufigen Haushaltsführung befunden. Ausgaben sind seitdem nur noch möglich, wenn sie unabweisbar sind – eine hohe Hürde für die Verwaltung und große Belastung für die Gemeinde.
Schulzendorf ist in dieser schwierigen Situation in Brandenburg nicht alleine gewesen. Das Land hat darauf reagiert und die Kommunalverfassung mit Gesetz vom 2. April 2025 geändert. War bis zu dieser Änderung für die Verabschiedung des Haushaltes 2025 nach dem 1. Dezember 2024 notwendig, dass der Jahresabschluss 2022 beschlossen ist und der von 2023 dem Rechnungsprüfungsamt vorliegt, gilt dies mit der aktuellen Verfassungsänderung erst für Haushalte ab dem Haushaltsjahr 2026. Für diesen muss dann der Jahresabschluss 2023 beschlossen sein und der von 2024 dem Rechnungsprüfungsamt vorliegen.
Die Verfassungsänderung erlaubt es nun jedoch auch, wider Erwarten einen Haushalt für die Gemeinde für das Jahr 2025 zu beschließen, damit die Gemeinde doch ihre Zukunft wieder gestalten kann und von den Zwängen der vorläufigen Haushaltsführung befreit ist.
Die Kämmerei hat nun also zwei Großbaustellen: Das dringende Erstellen der Jahresabschlüsse bis einschließlich des Haushaltsjahres 2024 und die Vorbereitung des Haushalts 2025 – für die Kämmerei ist keine Verschnaufpause in Sicht, aber für die Gemeinde stellt diese Verfassungsänderung einen Lichtblick dar.
GC