Sporthallenschließung: Hat die Bürgermeisterin das Leben von Kindern aufs Spiel gesetzt? 7. Oktober 2016 Zugegeben: Diese Frage klingt hart. Aber nach dem, was bislang bekannt ist, wie sich die Verwaltung derzeit verhält und nach den heute in der MAZ wiedergegebenen Äußerungen der Bürgermeisterin (leider nicht online verfügbar, am besten die MAZ kaufen oder abonnieren), muss davon ausgegangen werden, dass seit dem 8.9. Lebensgefahr für jeden Turnhallennutzer bestanden hat, eventuell schon eher. Die (bekannten) Fakten: Am 4.Oktober informiert der Sachsgebietsmitarbeiter Schule, dass am 8.9. eine Begutachtung „Gefahr im Verzug“ schriftlich festgestellt hat, eine Sperrung aber erst nach einer zweiten Begutachtung am 4.Oktober stattgefunden hat. Diese Aussage wiederholt er auf Nachfrage noch einmal. Zwei anwesende Mitarbeiter aus der Öffentlichkeitsabteilung, die – so müsste man jedenfalls annehmen – über der Sachverhalt Kenntnis haben, wiedersprechen dieser Aussage nicht. (Die Bürgermeisterin, Amtsleiter oder Mitarbeiter aus der Gebäudeverwaltung sind nicht zugegen). Am Morgen des 5.Oktobers stelle ich einen Antrag auf umgehende Akteneinsicht, weil der Anschein besteht, dass die Verwaltung fast 4 Wochen lang die Gesundheit von Sporthallennutzern, allen voran von Schulkindern, aufs Spiel gesetzt hat. Eine schwerwiegende Vermutung. Es müsste ein großes Anliegen der Bürgermeisterin sein, diese Verdächtigung schnell auszuräumen, wenn sie fälschlich wäre. Bis heute habe ich jedoch keine Antwort auf meinen Antrag auf Akteneinsicht bekommen (zur einer zweiten Anfrage zu einem anderen Thema, die ich gleich danach gestellt habe, wurde mir umgehend der Eingang und die zeitnahe Bearbeitung bestätigt). Der heutigen MAZ ist zu entnehmen, dass man keine kurzfristige Akteneinsicht gewähren konnte, weil dabei angeblich die Bürgermeisterin oder Amtsleiter anwesend sein müssten. Nur wieso? Bei vorigen Akteneinsichten von mir waren zum Teil auch nur Sachgebietsmitarbeiter anwesend. (Mir ist auch kein Gesetz bekannt, dass vorschreibt, dass mindestens Amtsleiter anwesend sein müssen.) Ohnehin ist unverständlich, warum die Bürgermeisterin zur Entkräftigung des mitlerweile in der Öffentlichkeit bekannten Verdachtes nicht einfach das Gutachten vom 8.9. veröffentlicht. Schließlich ist davon auszugehen, dass in dem Gutachten keine Rechte Dritter verletzt werden, wie es immer so schön heißt. Leider drängt sich immer mehr der Verdacht auf, dass man hier etwas verheimlichen möchte.