Gesperrte Turnhalle: Eine Chronologie der Ereignisse AKTUALISIERT

In den letzten Tagen wurden immer neue Fakten und
Erkenntnisse zum maroden Turnhallendach bekannt. Zur besseren Übersicht hier
eine Chronologie der Ereignisse:

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Dezember 15  Schäden am
Turnhallendach werden festgestellt und  Instandsetzungsmaßnahmen angefragt.
11.2.2016        Mail eines Hausmeisters an eine
Mitarbeiterin der Gebäudeverwaltung:
Deutliche Schäden. (O-Ton „Die Sache sieht nicht mehr lustig aus“).
22.2.2016        Die Verwaltungsmitarbeiterin
Gebäudeverwaltung notiert ein Gespräch mit dem von ihr in der Vorwoche
angefragten Ingenieur Kai Billinger über den Ortstermin vom 21.2, zu dem auch
eine ortsansässige Zimmerei gerufen wurde. Billinger war nicht die ganze Zeit
vor Ort, hat sich aber Bilder, die die Zimmerei gemacht hat, angesehen.
23.2.2016        Die für die Gebäudeverwaltung zuständige
Amtsleiterin bittet die Verwaltungsmitarbeiterin um einen schriftlichen Bericht
von Billinger, um genaue Kenntnis von den Schäden zu bekommen.
(19 Wochen vergehen. Laut der Amtsleiterin
kommt es zu „einer wöchentlichen Wiedervorlage“ nicht erledigter
Fälle und Aufträge. Insofern muss der Auftrag 18mal auf der Tagesordnung
gestanden haben, ohne dass deren Nichtbearbeitung zu einer Konsequenz geführt
hat) 
5.7.2016     
    Die Verwaltungsmitarbeiterin
Gebäudeverwaltung bittet Billinger endlich um eine schriftliche Stellungnahme.
15.7.2016        Billinger weist darauf hin, dass er für
eine schriftliche Stellungnahme eine Beauftragung braucht (den Vor-Ort-Termin
im Februar hat er scheinbar ohne Auftrag wahrgenommen).
August 2016   Die schriftliche Stellungnahme geht am 19.8.
bei der Gemeinde (SG Gebäudewirtschaft) ein.
Die Schäden sind
offensichtlich, da andauernd Feuchtigkeit in das Holz eindringen kann. Jedoch
lässt sich von außen nicht erkennen, wie weit die Schädigung vorangeschritten
ist.  „[…] die Zerstörungen im äußeren Bereich der Untergurte [können]
bei hoher Belastung (z.B. Schneeanhäufungen) zu Folgeschäden im Bereich der Dachüberstände“
führen. Es wird empfohlen, kurzfristig zu handeln. Ein konstruktiver
Feuchteschutz (“Verblechung“) soll das Eindringen von Wasser verhindern
Abschließend heißt es: „Wenn aus zeitlichen
Gründen eine Sanierung vor dem Winter nicht mehr möglich ist, kann auch
alternativ eine detaillierte Begutachtung durchgeführt werden. Anschließend ist
… die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion zu beurteilen. Je nach Ergebnis dieser
Beurteilung kann es erforderlich sein, dass im Winter zusätzliche konstruktive
Maßnahmen zur Sicherung vorgenommen werden müssen.“
1.9.2016         
Die Gemeinde beauftragt in der Folge den Sachverständigen Henning Pohle mit
einer Begutachtung. Am 1.9. kommt es zu einem Vororttermin. An der Stelle, an
der die größte Schädigung vermutet wird, wird außen ein Gerüst aufgebaut. Bei
der Begutachtung zerfallen sicherheitsrelevante Holzteile, die unmittelbar auf
den Außenmauer auflagern, bei bloßer Berührung.
3.9.2016          In der Turnhalle finden die Einschulungsfeiern
statt. Neben 120 Schulanfänger sind Eltern, Geschwister und weitere Verwandte
anwesend. Ebenso Kinder höherer Klassen, die am Programm beteiligt sind.
Mindestens 600 Personen sind an dem Tag in der Halle, vielleicht sind es sogar
1.000. (Anmerkung: Die hohe Anzahl von Menschen wird mit hoher Sicherheit zu
einer erheblichen Veränderung der Luftfeuchte und Temperatur in der Halle
geführt haben, die das Holz an diesem Tag ordentlich „arbeiten“ lassen hat).
8.9.2016          Mit dem Datum 8.9. geht bei der
Gemeinde die schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen Pohle vom
(ebenfalls) 8.9.2016 ein. Diesmal ist das Schreiben direkt an die
Bürgermeisterin (Schillerstraße 1) gerichtet. (Auf dem den Gemeindevertretern
vorgelegten Scan ist jedoch der Eingangsstempel der „Nebenstelle Rathaus“
vorhanden.)
                       
In der Stellungnahme heißt es abschließend (in Fettschrift und unterstrichen): „Aus
meiner Sicht ist aufgrund des vorgefundenen Schadenbildes Gefahr in Verzug“

(dieser Begriff aus der Verwaltungssprache heißt nichts anderes, als das Gefahr
für Leib und Leben besteht – sofortiges Handeln ist erforderlich)
Der Sachverständige Pohle rät für Sicherungs- und
Instandsetzungs-Maßnahmen dringlich einen Tragwerksplaner einzuschalten. Als
Ursache vermutet Pohle ein Zusammenwirken von fehlendem konstruktivem
Holzschutz (Fehlplanung am Bau) und einem falschen, unzulässigen Anstrich, der
bei einer späteren Instandsetzung aufgebracht wurde und das abtrocknen des
Holzes verhindere.
(Der Stellungnahme ist eine bildliche
Dokumentation der Begehung vom 1.9. beigefügt, die das Ausmaß der Schäden
deutlich sichtbar macht)
9.9.2016          Mit einer Unterschrift auf dem Schreiben
vom 8.9. bestätigt die stellvertretende Bürgermeisterin die Kenntnisnahme der
Stellungnahme.
4.10.2016        In einer Art Protokoll verfasst die
Amtsleiterin A 30 die Ereignisse des Vormittags. Danach ist es erst an diesem
Tag möglich, ein Auswertungsgespräch mit einem Bausachverständigen und einem
Mitarbeiter der PLAFON GmbH zu führen, die man nach der Stellungnahme vom
Sachverständigen Pohle beauftragt hatte. Man kommt dabei zum gleichen Ergebnis:
„Gefahr im Verzug“. Jetzt erst entschließt man sich zur Sperrung und
Information der Schulleiterin. Diese lässt umgehend die Halle sperren. Weiter
heißt es im Schreiben, dass in der am selbigen Tag stattfindenden
Sozialausschuss-Sitzung sowie auf der Gemeinde-Homepage über die Sperrung
informiert werden soll.
Am Abend wird dann während der Ausschusssitzung
eher beiläufig über die Schließung berichtet. Dabei äußert sich der
Sachgebietsmitarbeiter Schule so, dass die „Gefahr im Verzug“ bereits am 8.9.
schriftlich bekannt war, was zum Erstaunen und Entsetzen bei anwesenden
Gemeindevertretern führt.
5.10.2016        Gemeindevertreter beantragen
Akten-Einsicht und fordern zu einer Information über der Hallensperrung auf der
Homepage auf. Am Nachmittag informiert eine Amtsleiterin eine
Gemeindevertreterin, dass die Bürgermeisterin die Akteneinsicht erst nach der
Gemeindevertretersitzung ermöglichen will oder kann.
6.10.2016        Die MAZ informiert die Öffentlichkeit
über die Hallensperrung. Dort wird auch die Bürgermeisterin zitiert:
Zeuthens Bürgermeisterin
Beate Burgschweiger (SPD) zeigte sich am Mittwoch schockiert. Zwar habe sie
schon seit Anfang September gewusst, dass es hier ein Problem gebe. „Doch erst
das neue Gutachten hat das ganze Ausmaß des Schadens ans Licht gebracht“, so
die Bürgermeisterin.
Erst nach Erscheinen des
MAZ-Artikels veröffentlicht die Gemeinde auf ihrer Homepage einen kurzen
Artikel über die Sperrung der Halle.
Gemeindevertreter fordern unterdessen vor der
Gemeindevertretersitzung Einsicht in die Akten zu bekommen. Außerdem fordern
sie die Veröffentlichung der Gutachten.
7.10.2016        Die MAZ berichtet erneut über die
Turnhalle und die Anfragen von Gemeindevertretern. Die Bürgermeisterin
antwortet den Gemeindevertretern über den Artikel:
Zeuthens Bürgermeisterin
Beate Burgschweiger (SPD) sagte, die Akteneinsicht werde vorbereitet und könne
in der kommenden Woche vorgenommen werden. Allerdings sei es normales
Prozedere, dass dann ein Amtsleiter oder sie selbst anwesend sei. Im Übrigen
führe sie selbst die Kommunikation mit den Gemeindevertretern: „Keiner im Haus
ist berechtigt, derartige Fragen nach dem Sinn einer Akteneinsicht zu stellen.“
Dies verwundert die
Gemeindevertreter, schließlich fanden frühere Akteneinsichten auch unter
Aufsicht von einfachen Sachbearbeitern statt. Sie verlangen sofortige
Akteneinsicht.
Am Mittag versendet eine
Verwaltungsmitarbeiterin drei Akten, darunter auch das Gutachten vom 8.9.
Weiterhin wird nun doch ein Termin zur Einsicht in die Akten vor der
Gemeindevertretersitzung ermöglicht.
Aus der Stellungnahme vom 8.9.
entnehmen die Gemeindevertreter, dass die im Sozialausschuss gemachten Aussagen
vom 4.10. stimmen. Bereits Anfang September war der Verwaltung somit die aus
den Schäden hervorgehende Gefahr bekannt.
8.10.2016        In einem dritten Artikel zitiert nun
auch die MAZ aus der Stellungnahme vom 8.9.2016.  Die Bürgermeisterin beschwert sich, dass das
Gutachten nicht für die Öffentlichkeit gedacht sei. Außerdem behauptet sie,
erst am 4.10. von der „Gefahr im Verzug“ erfahren zu haben.

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