Nachhaltige Entscheidungen für eine neue Grundschule in Zeuthen treffen – unser Standpunkt 2. Mai 2020 Ende April wurden alle Bürger*Innen in einer Sonderausgabe der zeuthener Gemeindezeitung „Am Zeuthener See“ über den Planungsstand für eine neue Grundschule informiert und zugleich um eine Beteiligung im Rahmen eines Fragebogen gebeten. Konkret geht es derzeit um die Suche nach einem geeigneten Standort. Angesichts der derzeitigen Situation scheint diese Art von Beteiligung eine geeignete Form zu sein, um die geplante, aber wieder abgesagte Einwohnerversammlung zu ersetzen. Unsere Fraktion begrüßt die Einwohnerbeteiligung und freut sich über Ihre Antworten. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für gute Lernbedingungen ein – dies ist auch mit entsprechenden Räumlichkeiten verbunden. Alle Gemeinden im Norden des Landkreises Dahme-Spreewald haben derzeit Probleme, die wieder zunehmende Zahl von Kindern adäquat zu beschulen. Nicht nur aus finanzieller Sicht macht es Sinn, gemeinsame Lösungen zu finden. Wie in der Sonderausgabe richtig beschrieben ist, gibt es schon seit ein paar Jahren Planungen für einen neuen Schulstandort im ZES (Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf)-Gebiet – auch sehr von unserer Fraktion vorangetrieben. Dennoch blieb die Betrachtung möglicher Standorte bislang sehr oberflächlich. Auch die aktuelle Standortuntersuchung (2020) konnte unsere Hoffnung auf eine objektive und detaillierte Analyse der tatsächlichen Vor- und Nachteile verschiedener Standorte nicht erfüllen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich nach Betrachtung aller bislang bekannten Daten für den Standort „Bauhof Eichwalde“ (siehe Foto) aus. In der von der Gemeinde Zeuthen beauftragten Bewertung durch ein externes Planungsbüro schnitt dieser Standort verhältnismäßig schlecht ab. Wir möchten Ihnen anhand von fünf wesentlichen Standortkriterien erläutern, warum wir die von der Gemeinde beauftragte Bewertung hinsichtlich der Bauhoffläche Eichwalde nicht teilen: Grundstück (Flächengröße/ Eigentumsverhältnisse/ Verfügbarkeit) (Quelle: https://bb-viewer.geobasis-bb.de/) Das Grundstück (Flurstück 7 in der gezeigten Karte) ist circa 13.350 m² groß – wäre laut bisheriger Bewertung somit 1650 m² zu klein für das geplante Vorhaben. Zunächst stellt sich die Frage, ob die vom Planungsbüro geforderten 15.000 m² tatsächlich benötigt werden. Aus unserer Sicht nicht zwingend, denn die benötigten Freiflächen (Schulhof) für Schule (2.700 m²) und Hort (2.100 m²) können durchaus „doppelt“ genutzt werden – wie es bei der „Grundschule am Wald“ auch gemacht wird. Somit würde nur etwa 13.000 m² tatsächlich gebraucht. Zudem steht mit dem Flurstück Nr. 290 in unmittelbarer Nähe ein weiteres, im kommunalem Besitz befindliches Grundstück theoretisch zur Verfügung (circa 6.300 m²), das zum Bespiel auch eine Sporthalle und den Sportplatz aufnehmen könnte. Das Bauhofgrundstück gehört besitzrechtlich der Gemeinde Eichwalde, liegt aber in Zeuthen. Es wird schon seit Jahren als Lagerplatz für Schnittgut, Erde und Baumaterialien genutzt. Wir möchten aber in das Bewusstsein rufen, dass die Gemeinde Eichwalde selbst ein großes Interesse am dem Bau der Schule haben drüfte. Eichwalde möchte die Schule gerne mitnutzen, sich aber an den eigentlichen Baukosten nicht beteiligen. Wir halten es daher für geboten, dass Eichwalde die Fläche zur Verfügung stellt. Die als Grünland klassifizierte Fläche hat laut aktuellen Bodenrichtwerten übrigens nur einen Wert von etwa 17.500 Euro! Ersatzlagerflächen für Schnittgut, Erde und Baustoffe könnten sicherlich auch auf anderen Grundstücken gelagert werden, zumal derzeit nur ein kleiner Teil der Fläche dafür benötigt wird. Umwelt (ohne Schallschutz) Leider ist die Bewertung des beauftragten Planungsbüros wenig differenziert. Im Vergleich der fünf möglichen Standorte hat die Bauhoffläche aktuell mit Sicherheit den geringsten ökologischen Wert. Waldflächen von anderen infrage kommenden Standorten wurden in der Untersuchung einheitlich bewertet, obwohl es hier teilweise Flächen mit hochwertigen Laubwald im Altersstadium (westlich Schillerstraße) genauso wie Bereiche mit fast reinen Kiefernbeständen. In den Karten der Gemeinde wird dieBauhoffläche als Altlasten(verdachts)-Fläche eingestuft. Leider erfolgte keine genauere Erkundung, ob es hier tatsächlich Altlasten existieren. Nach unseren Erkundigungen scheint es hier zumindest keine Altlasten zu geben, die den Bau und Betrieb einer Schule ausschließen. Zudem wäre es sogar wünschenswert, wenn Altlastenstandorte nach und nach saniert oder zumindest gesichert werden. Eine zukünftige Schule an dieser Stelle würde dazu sicherlich Gelegenheit bieten. Schallschutz Alle in die nähere Wahl gekommenen Flächen liegen in der Überflugzone des Flughafens BER – wobei dies wegen des vorgeschriebenen „Gerade“-Einfliegens „nur“ die Abflüge nach Osten betrifft, die aufgrund der häufigeren Westwindlagen auch etwas seltener stattfinden. Der wahrnehmbare Unterschied am Schall dürfte zwischen den fünf Standorten verschwindend gering sein (Überflughöhe 975 -1080m). Viel größere Bedeutung besitzt vermutlich der Lärm von Schiene und Straße. Die Bauhoffläche scheint hier aufgrund der direkten Nachbarschaft zur Bahntrasse Nachteile zu haben. Tatsächlich bietet das Grundstück jedoch die besten Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes. Aufgrund der Trapezform mit der schmalen Seite zur Bahn hin könnte bereits eine relativ kurze Schallschutzwand ausreichen, um den Bahnlärm effektiv abzuhalten. Die benachbarte ehemalige Mülldeponie wirkt bereits wie eine solche Schallschutzwand. Zudem sind S-Bahn und Regionalbahnzüge in den vergangenen Jahren deutlich leiser geworden, der laute Güterverkehr findet vorwiegend in den Abend- und Nachtstunden statt. Zudem gibt es an diesem Standort keinen nennenswerten Lärm durch Straßenverkehr. Lage/Erschließung Eine Schule westlich der Bahn wird von einigen als kritisch gesehen, weil es bereits eine zeuthener Grundschule westlich der Bahn gibt. Tatsächlich benötigen wir in Zeuthen jedoch nicht zwangläufig eine neue Schule für die Kinder im Zeuthener Osten, sondern vielmehr eine Schule im Zeuthener Norden! Die Entscheidung für die Bauhoffläche könnte zudem Anlass sein, eine neue Rad-/Fußweg-Verbindung auf die andere Bahnseite zu schaffen und somit eine gute Anbindung an das Bayrische und Brandenburger Viertel zu schaffen. Zudem wird argumentiert, Eichwalde läge überwiegend östlich der Bahn. Dennoch würde die Bauhoffläche für den westlichen Gemeindeteil, der immerhin ein Fünftel der Gesamtfläche ausmacht, eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Die Bauhoffläche würde so gut wie keine andere Fläche im „Dreiländerecke“ von ZES liegen, so dass die Schule auch für viele Schulzendorfer Kinder die am besten zu erreichende Grundschule sein könnte. Angesichts der geplanten Bauflächenerweiterungen in Schulzendorf ist fraglich, ob die dortige Schulerweiterung dauerhaft genug Platz schafft. Der Zeuthener Winkel ist bislang eine Zeuthener Enklave, ohne maßgebliche soziale Infrastruktur. Schon in Kürze soll der 3. Bauabschnitt angegangen werden. Diese würde nicht nur viele neue Familien dort bedeuten, sondern auch die Chance, mit dem Investor gemeinsam die planerischen Lösungen für eine bestmögliche Erschließung des Bauhofgrundstückes zu suchen. Trinkwasserschutzgebiet Die Bauhoffläche wird in der Karte in der Sonderausgabe „Am Zeuthener See“ und im Geoportal der Gemeinde Zeuthen der Trinkwasserschutzgebietszone 3B zugehörig markiert – dies ist aber laut der „Verordnung zur Festsetzung des Schutzgebietes für das Wasserwerk Eichwalde“ (siehe https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211660) nicht der Fall. Leider wurde dies trotz unseres Hinweises nicht korrigiert.