Naturschutzgebiet „Pulverberg-Höllengrund“: Maßnahmen dringend notwendig 13. Februar 2019 In der Bildmitte im Gespräch: Herr Röver und Herr Mieritz. Am Donnerstag, den 31.1.2019, fand auf meinen Wunsch eine gemeinsame Ortsbegehung statt. Anwesend waren Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde (=UNB; Herr Röver, Herr Rupprecht und Frau Jung), der Forstwirtschaft (Herr Ness, Frau Wachtel und Herr Parsiegla) und dem Örtlichen Wegewart, Herr Miekley. Herr Mieritz vertrat sowohl den NABU als auch den Zeuthener Baum- und Naturschutzbeirat. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde wies Herr Ness daraufhin, dass die Landesforstbehörde mehrere größere Flurstücke eigentumsrechtlich übergeben bekommen hat. Zugleich wäre die Forstbehörde bereit, die Flächen naturschutzfachlich weiter zu entwickeln, sofern dies für sie ohne zusätzlichen Kostenaufwand möglich wäre. Bislang habe man die ihnen zugeordneten Flächen weitgehend unangetastet gelassen – mit Ausnahme zwingend notwendiger Verkehrssicherungsmaßnahmen. Unangetastet bedeutet aber nicht zwingend dem Naturschutzziel dienlich. Daher sei noch einmal ein Blick in die geltende Schutzgebietsverordnung notwendig. Herr Röver schrieb hierzu in einer Mail zusammenfassend: „Mit der Unterschutzstellung des NSG am 09. Juni 1995 ist per Verordnung der Schutzzweck definiert. Im Rahmen der Unterschutzstellung ist das Gebiet bezogen auf Schutzgüter (Boden, Hydrologie, Klima, Flora) untersucht und der Gebietszustand beschrieben worden. […] Vorrang hat demnach die Sicherung der Wasserverhältnisse insbesondere der Gewässer u.a. für Amphibien und Reptilien. Darüber hinaus spielt auch die Offenhaltung von Feuchtwiesen, Staudenfluren und Trockenrasengesellschaften eine Rolle.“ Normal 0 21 false false false DE X-NONE AR-SA Die Freiflächen verbuschen zunehmend. Langfristig drohen sie ganz verloren zu gehen, wenn nicht gehandelt wird. Vor allem die Offenhaltung von Feuchtwiesen, Staudenfluren und Trockenrasengesellschaften ist derzeit nur unzureichend gegeben. Durch die Ausbreitung von Sträuchern und Bäumen (z.B. Spätblühende Traubenkirsche und Robinie, aber auch einheimische Gehölze) sind die Freiflächen immer kleiner geworden, an manchen Stellen sogar schon verloren gegangen. Selbst mit entsprechenden Landschaftspflegemaßnahmen scheinen einige Feuchtwiesen nicht mehr mit vertretbarem Aufwand rückholbar. Herr Mieritz bestätigte, dass die vom NABU durchgeführten Maßnahmen auf einer Teilfläche wohl zukünftig nicht mehr realisierbar sind. Somit war allen Beteiligten schon nach wenigen Minuten bewusst, dass hier Handlungsdruck besteht. Die Untere Naturschutzbehörde und die Forstverwaltung schlugen vor, ein Konzept zu erarbeiten, welche Fläche zukünftig noch Offenland bleiben kann. Danach sollen Maßnahmen festgelegt werden, etwa die 1-2 Mahd der Flächen. Aufgrund der teils schon starken Verbuschung müssen dafür aber zunächst etliche Gehölze gerodet werden. Von mir wurde als Alternative auch die Beweidung mit Schafen ins Spiel gebracht. Allerdings lohnen sich die Flächen nicht für eine kommerzielle Schäferei. Anders würde es vielleicht aussehen, wenn sich Anwohner aus der Umgebung zusammenschließen und die Schafe ehrenamtlich betreuen würde Somit scheint zunächst nur die Mahd möglich. Herr Parsiegla verwies auf den Landschaftspflegeverband, der diese Maßnahmen ausführen könnte. Voraussetzung ist jedoch, dass die langfristige Finanzierung geklärt sei. Hier ist neben der UNB auch die Gemeinde gefordert. Für die Wiederherstellung der Freiflächen wurde die Beantragung von Ausgleichsmitteln (z.B. aus dem „Flughafen-Fond“) ins Spiel gebracht. Normal 0 21 false false false DE X-NONE AR-SA Die Schneise war notwendig, um Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen. Normal 0 21 false false false DE X-NONE AR-SA An einer ehemaliger Feuchtwiese angekommen, wurde festgestellt, dass das hier entstandene Gebüsch aus Weiden und Haselnusssträuchern (die für das gesamte Gebiet typisch sind) ebenso einen hohen ökologischen Wert hat, z.B. als Rückzugsraum für Tiere. Eine breite Schneise, die dort ebenfalls zu beobachten ist, war das Ergebnis einer notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahme zu einem Privatgrundstück hin. Zu diesem gab keine andere Zuwegung für Fahrzeuge; ein manueller Rückschnitt war wiederum zu gefährlich für die Forstwirte. Auf ein weiteres Problem machte nur wenige Meter davon entfernt Herr Miekley aufmerksam: Hinweistafeln, die über die hier befindliche Natur informieren, sind seit mehreren Jahren verschwunden. „Neue Info- und Lehrtafeln wurden von mir zusammen mit der UNB ausgewählt und liegen bereits seit 1,5 Jahren bereit, wurden aber bislang noch nicht von der Gemeinde angebracht.“ Trauriges Bild: Neue Infotafeln sind längst vorhanden, wurden aber noch nicht angebracht. Normal 0 21 false false false DE X-NONE AR-SA „Die Ständer, an denen die Tafeln angebracht waren, stehen noch, sind aber durch Schmierereien ein Schandfleck. Wenn die Gemeinde die Tafeln nicht zeitnah anbringt, werden wir die Ständer entfernen lassen“ machte Herr Parsiegla deutlich. Auch Bänke sind in einem bedauerlichen Zustand – hier scheint es aber aufgrund der Verkehrssicherungspflichten besser zu sein, die Bänke zu entfernen, ergänzte Parsiegla. „Oder die Gemeinde müsste dies Pflichten übernehmen.“ Das Thema Verkehrssicherheit ist ein Reizwort. Die Rechtsprechung hat dazu geführt dass Eigentümer dafür sorgen müssen, dass Benutzer unbeschadet bleiben. Vor allem bei alte Gehölzen bedeutet dies regelmäßig Kontrollen und Pflegemaßnahmen – und die Kosten. Herr Miekley erklärte in diesem Zusammenhang, dass die Verkehrssicherungspflichten bei Wanderwegen im Wald stark eingeschränkt sind: „Jeder, der bei Sturm wandert, muss das damit verbundene Risiko selbst tragen.“ Das Wohngebiet Hochland wird zukünftig in den Höllengrund entwässert. Die Baumaßnahme wirkt massiv. Der breite Weg wird aber bald zurückgebaut. Auch die derzeit im Bau befindliche Maßnahme zur Ableitung von Niederschlagswässern aus dem Hochland wurde begutachtet. Während die Naturschutzbehörde erklärte, dass die Maßnahme mit ihnen abgestimmt sei und für den Wasserhaushalt des Naturschutzgebietes sogar förderlich sei, verdeutlichte die Forstbehörde, hier als mittelbar betroffener Flächeneigentümer zukünftig intensiver beteiligt werden zu wollen. Der alte Rodelhang könnte bald wieder nutzbar werden – der Schnee muss aber von alleine fallen. Normal 0 21 false false false DE X-NONE AR-SA Im Bereich der Pulverberge machte ich auf die Verbuschung des ehemaligen Rodelhangs aufmerksam, der diese Nutzung heute fast unmöglich macht. Auch hier soll wohlwollend geprüft werden, wie diese Fläche wieder in eine Freifläche verwandelt werden kann. „Eine auf wenige Wochen im Jahr begrenzte Rodelnutzung stelle keine schädliche Wirkung auf das Gebiet dar – solange keine Schneekanonen aufgestellt werden“ wurde am Rande gescherzt.