Die Entlastung des Bürgermeisters ist nach dem Beschluss über den Jahresabschluss in der Regel eine Formalie. Sie bildet den letzten Schritt zum Abschluss eines Haushaltsjahres – vorausgesetzt, der Jahresabschluss wurde aufgestellt und geprüft und festgestellte Beanstandungen wurden abgearbeitet.
Mit der Entlastung bestätigt die Gemeindevertretung, dass der Bürgermeister im betreffenden Haushaltsjahr die haushalts- und kassenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt die Entlastung, darf die Gemeindevertretung sie grundsätzlich nur verweigern, wenn schwerwiegende Verstöße gegen haushalts- oder kassenrechtliche Bestimmungen bekannt sind. Diese Verstöße müssten so erheblich sein, dass sie dienst- oder strafrechtliche Folgen haben könnten.
Am 9. Juni 2026 standen in der Gemeindevertretung Schulzendorf sowohl der Jahresabschluss für das Jahr 2022 als auch die Entlastung des damaligen Bürgermeisters Markus Mücke auf der Tagesordnung. Seit der Kommunalwahl 2024 ist die Stimmung gegenüber Markus Mücke deutlich kritischer geworden. Offenbar nutzte die Mehrheit der Gemeindevertretung die Gelegenheit, die Arbeit des ehemaligen Bürgermeisters politisch zu bewerten.

In der Sitzung wurden verschiedene Vorwürfe genannt. Aus der CDU/FDP-Fraktion hieß es, ein Bebauungsplan sei nicht veröffentlicht worden. Dies wurde als schwere Dienstpflichtverletzung bezeichnet. Ein konkreter Verstoß gegen haushalts- oder kassenrechtliche Vorschriften wurde dabei jedoch nicht benannt. Eine andere Fraktion kritisierte den langen Zeitraum bis zur Vorlage des Jahresabschlusses.
In der Diskussion wurde kein haushalts- oder kassenrechtliches Fehlverhalten benannt. Dennoch verweigerte die Gemeindevertretung Mücke die Entlastung. In der namentlichen Abstimmung stimmten lediglich die Mitglieder der Fraktionen Die Linke &Bündnis 90/Die Grünen und SPD sowie Bürgermeister Witteck (CDU) für die Entlastung.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung, soll sie diese Entscheidung begründen. Im Anschluss an die Sitzung sollten die Gründe für die Ablehnung schriftlich festgehalten und mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt werden. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Guido Thieke (CDU), verfasste daraufhin ein Schreiben an die Kommunalaufsicht. Dieses verschickte er jedoch ohne vorherige Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden.
Die Kommunalaufsicht nahm zu den genannten Gründen am 23. Juli 2026 deutlich Stellung*. Nach ihrer vorläufigen Einschätzung war die Ablehnung der Entlastung – vorbehaltlich der Stellungnahme von Markus Mücke – nicht rechtmäßig. Bei den in der Gemeindevertretung angesprochenen Punkten, insbesondere der Bebauungsplan und die verspätete Vorlage von Jahresabschlüssen, handele es sich „allenfalls, sofern diese dem Bürgermeister überhaupt zuzuordnen sind, um sonstige Verletzungen rechtlicher Vorgaben“. Einen schwerwiegenden Verstoß gegen haushalts- oder kassenrechtliche Bestimmungen sah die Kommunalaufsicht darin nicht.
In seinem Schreiben führte Thieke außerdem den Sanierungsstau bei gemeindeeigenen Liegenschaften als weiteren Kritikpunkt an. Dieser war in der Sitzungsniederschrift jedoch nicht als Grund für die verweigerte Entlastung genannt worden. Die Kommunalaufsicht bewertete diesen Punkt deshalb als für die Entscheidung der Gemeindevertretung irrelevant und bezeichnete ihn als „nachgeschobene Bedenken des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, […] die der Gemeindevertretung nicht zugerechnet werden können“.
Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht ist damit auch eine deutliche Kritik am Vorgehen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Sie legt nahe, dass die im Nachhinein genannten Gründe nicht ausreichend mit der ursprünglichen Entscheidung der Gemeindevertretung übereinstimmen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verweigerung der Entlastung nicht erfüllt waren.
Offen bleibt, wie die Gemeindevertretung mit der Einschätzung der Kommunalaufsicht umgehen wird. Sie wird sich erneut mit der Frage der Entlastung beschäftigen müssen. Ebenso wird sich zeigen, ob Guido Thieke gegenüber Mückes Nachfolger, Bürgermeister Markus Witteck (CDU), bei vergleichbaren Entscheidungen ebenso kritisch auftreten wird.
Autor: Gunnar Christiansen
*) Schreiben der Kommunalaufsicht vom 23.07.2026; Az.: 15.11.01/11 21/26