Trotz Wahlkampf: Wir machen keine falschen Grundsteuer-Versprechungen 16. Mai 201924. April 2024 In Wahlkampfzeiten neigen Politiker gerne zu großmündigen Versprechen, die sich im Nachhinein nicht selten als Versprecher herausstellen. Während einer gestrigen Großveranstaltung einer anderen Partei in Zeuthen wurde versprochen, dass es nach einer – zwingend anstehenden – Grundsteuerreform (siehe hierzu den Artikel in der ZEIT) zu keiner Mehrbelastung der Bürger kommen wird, wenn man ihre Partei wählt. Das hört der Bürger gerne, doch lässt sich eine Mehrbelastung einiger Bürger nicht generell ausschließen – zumindest, wenn man als Kommune nicht auf die Grundsteuer verzichten kann. Und in dieser Situation dürften die Wohngemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf kaum sein. Unsere Gemeinden leben von den Steuern ihrer Bürger. Doch nur einen Teil erhalten sie aus direkten Steuern, also denen, die sie selbst festlegen können. Hauptsächlich sind dies eben die Grundsteuern (A und B, wobei A nur für land- und forstwirtschaftliche Flächen gelten und somit keine große Rolle in Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf spielen) und Gewerbesteuern (für Wildau und Schönefeld maßgeblich, in Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf weniger bedeutsam). Daneben gibt es noch ein paar „kleine Steuern“ (z.B. Hunde- und Zweitwohnsitzsteuer), die aber für das Gesamtsteueraufkommen nur wenig Bedeutung haben. Einen großen Anteil an den kommunalen Einnahmen machen dagegen Zuweisungen vom Land und Bund bzw. Anteilen an anderen Steuern (z.B. Einkommens- und Kapitalertragsteuer) aus, auf die jedoch kein Einfluss genommen werden kann. Die dritte „Finanzierungssäule“ sind Gebühren, aber diese müssen sich zwingend an den tatsächlichen Kosten der Gemeinde orientieren und sind somit ein „Nullsummenspiel“. Die Grundsteuer B (für Wohngrundstücke) ist also ein wichtiger Baustein der kommunalen Finanzierung in Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf. Über Hebesätze können die Gemeinden die Höhe der Steuer beeinflussen. In den vergangenen Jahren wurden diese Hebesätze (zumindest in Zeuthen) nicht angetastet, was angesichts der niedrigen, aber doch kontinuierlichen Inflation de facto eine Entlastung der Bürger bedeutet. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun den Gesetzgeber aufgefordert, noch bis Ende de Jahre 2019 eine neue, gerechtere Besteuerungsgrundlage zu schaffen. Auch wenn noch nicht klar ist, wie diese genau aussehen wird, ist klar, dass die Gemeinde die Höhe der Steuer auch weiterhin beeinflussen kann. Aber selbst wenn sich die Gemeinde dazu entschließt, ein ähnliches Steueraufkommen wie bisher zu erzielen, wird es durch die neue Besteuerungsgrundlage „Gewinner“ und „Verlierer“ geben. Wer dies sein wird, und wie hoch der „Gewinn“ und „Verlust“ sein wird, wird sich noch zeigen. Aber von vorneherein zu sagen, dass es bei angestrebten gleichem Steueraufkommen keine „Verlierer“ geben wird, ist fahrlässig. Außerdem sollte man noch etwas anderes Bedenken: Seit mehr als einem Jahrzehnt steigen die Einnahmen der Gemeinden an – auch oder gerade weil es Deutschland in den vergangenen Jahren relativ gut ging. Im gleichen Zeitraum stiegen die Ausgaben fast im gleichem Maße an (vor allem in der Kinderbetreuung, einer der wichtigsten kommunalen Aufgaben, aber auch durch Tariflohnsteigerungen im öffentlichen Dienst). Sollten die Zuweisungen oder die Anteile an nicht beeinflussbaren Steuern nun etwa bei einer wirtschaftlichen Schwächephase deutlich sinken, dann sind die Gemeinden gezwungen, nach anderen Möglichkeiten zu suchen, wie man diese Lücke wieder schließen kann. Wie bereits oben geschrieben sind die Möglichkeiten arg begrenzt und Ausgabenkürzungen sind nur bedingt machbar. Eine dauerhafte Stabilität der Grundsteuer heute schon zu versprechen, könnte sich dann schneller als gedacht als ein „Versprecher“ herausstellen.