Trotz Wahlkampf: Wir machen keine falschen Grundsteuer-Versprechungen

In Wahlkampfzeiten neigen Politiker gerne zu großmündigen
Versprechen, die sich im Nachhinein nicht selten als Versprecher
herausstellen.

Während einer gestrigen
Großveranstaltung einer anderen Partei in Zeuthen wurde versprochen,
dass es nach einer – zwingend anstehenden – Grundsteuerreform (siehe hierzu den Artikel in der ZEIT)
zu keiner Mehrbelastung der Bürger kommen wird, wenn man ihre Partei
wählt. Das hört der Bürger gerne, doch lässt sich eine Mehrbelastung
einiger Bürger nicht generell ausschließen – zumindest, wenn man als
Kommune nicht auf die Grundsteuer verzichten kann. Und in dieser
Situation dürften die Wohngemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf
kaum sein.

Unsere Gemeinden leben von den Steuern ihrer
Bürger. Doch nur einen Teil erhalten sie aus direkten Steuern, also
denen, die sie selbst festlegen können. Hauptsächlich sind dies eben die
Grundsteuern (A und B, wobei A nur für land- und forstwirtschaftliche
Flächen gelten und somit keine große Rolle in Zeuthen, Eichwalde und
Schulzendorf spielen) und Gewerbesteuern (für Wildau und Schönefeld
maßgeblich, in Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf weniger bedeutsam).
Daneben gibt es noch ein paar „kleine Steuern“ (z.B. Hunde- und
Zweitwohnsitzsteuer), die aber für das Gesamtsteueraufkommen nur wenig
Bedeutung haben. Einen großen Anteil an den kommunalen Einnahmen machen
dagegen Zuweisungen vom Land und Bund bzw. Anteilen an anderen Steuern
(z.B. Einkommens- und Kapitalertragsteuer) aus, auf die jedoch kein
Einfluss genommen werden kann. Die dritte „Finanzierungssäule“ sind
Gebühren, aber diese müssen sich zwingend an den tatsächlichen Kosten
der Gemeinde orientieren und sind somit ein „Nullsummenspiel“.

Die
Grundsteuer B (für Wohngrundstücke) ist also ein wichtiger Baustein der
kommunalen Finanzierung in Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf. Über
Hebesätze können die Gemeinden die Höhe der Steuer beeinflussen. In den
vergangenen Jahren wurden diese Hebesätze (zumindest in  Zeuthen) nicht
angetastet, was angesichts der niedrigen, aber doch kontinuierlichen
Inflation de facto eine Entlastung der Bürger bedeutet. Das
Bundesverwaltungsgericht hat nun den Gesetzgeber aufgefordert, noch bis
Ende de Jahre 2019 eine neue, gerechtere Besteuerungsgrundlage zu
schaffen. Auch wenn noch nicht klar ist, wie diese genau aussehen wird,
ist klar, dass die Gemeinde die Höhe der Steuer auch weiterhin
beeinflussen kann. Aber selbst wenn sich die Gemeinde dazu
entschließt, ein ähnliches Steueraufkommen wie bisher zu erzielen, wird
es durch die neue Besteuerungsgrundlage „Gewinner“ und „Verlierer“
geben. Wer dies sein wird, und wie hoch der „Gewinn“ und „Verlust“ sein
wird, wird sich noch zeigen. Aber von vorneherein zu sagen, dass es bei
angestrebten gleichem Steueraufkommen keine „Verlierer“ geben wird, ist
fahrlässig.

Außerdem sollte man noch etwas anderes
Bedenken: Seit mehr als einem Jahrzehnt steigen die Einnahmen der
Gemeinden an – auch oder gerade weil es Deutschland in den vergangenen
Jahren relativ gut ging. Im gleichen Zeitraum stiegen die Ausgaben fast
im gleichem Maße an (vor allem in der Kinderbetreuung, einer der
wichtigsten kommunalen Aufgaben, aber auch durch Tariflohnsteigerungen
im öffentlichen Dienst). Sollten die Zuweisungen oder die Anteile an
nicht beeinflussbaren Steuern nun etwa bei einer wirtschaftlichen
Schwächephase deutlich sinken, dann sind die Gemeinden gezwungen, nach
anderen Möglichkeiten zu suchen, wie man diese Lücke wieder schließen
kann. Wie bereits oben geschrieben sind die Möglichkeiten arg begrenzt
und Ausgabenkürzungen sind nur bedingt machbar. Eine dauerhafte
Stabilität der Grundsteuer heute schon zu versprechen, könnte sich dann
schneller als gedacht als ein „Versprecher“ herausstellen.